Afia Yunus verfügt über umfangreiche Erfahrung mit Einwanderungsanträgen und Petitionen für Familien an die USCIS und das Außenministerium. Sie hat Mandanten bei Einbürgerungsanträgen, Statusanpassungen, F1- und B-Anträgen auf Statusänderung und Statusverlängerungen in Angelegenheiten der Business Immigration und Familienzusammenführung erfolgreich vertreten.
Afia Yunus ist in den gesamten USA zur Erbringung von Einwanderungsdienstleistungen zugelassen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Ein Studium im Ausland eröffnet unzählige Möglichkeiten in den Vereinigten Staaten. Einer der wichtigsten Vorteile für internationale Studierende ist die Möglichkeit, neben dem Studium zu arbeiten. Ein genaues Verständnis der Regeln und Vorschriften rund um die Beschäftigung mit einem Studentenvisum ist entscheidend, um alle Möglichkeiten voll auszuschöpfen. Dieser Artikel bietet einen detaillierten Überblick über das Arbeiten mit einem Studentenvisum, einschließlich der erlaubten Arbeiten und Tipps für den Erfolg.
F-1-Studentenvisum
F-1-Visa sind für Studierende gedacht, die an einer Universität studieren wollen, um einen Abschluss, ein Diplom oder ein Zertifikat zu erwerben. Diese Universitäten müssen von der Regierung der Vereinigten Staaten zur Immatrikulation zugelassen sein. Zu diesen Universitäten und akademischen Programmen gehören Grundschule/Realschule, Gymnasium, Sprachprogramme an einer akademischen Einrichtung, akkreditierte Hochschulen oder Universitäten, Priesterseminare und Konservatorien.
Während des Aufenthalts in den Vereinigten Staaten mit einem F-1-Visum ist der Visuminhaber im ersten Studienjahr auf Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem Campus beschränkt. Während des ersten Jahres dürfen Inhaber eines F-1-Visums auf dem Schulgelände arbeiten, ohne dass eine Genehmigung der US-Einwanderungsbehörde vorliegt. Zu den Beschäftigungsmöglichkeiten gehören Bibliotheken, Forschungsassistentenstellen, Cafeteria/Mensa und Verwaltungsstellen. Die Beschäftigung auf dem Campus ist jedoch während der Schulzeit auf 20 Stunden pro Woche begrenzt. Während der Schulferien, z. B. in den Winter- und Sommerferien, können die Studierenden Vollzeit arbeiten.
Nach Abschluss des ersten Jahres an der Bildungseinrichtung ihrer Wahl können die Studierenden nach Beschäftigungsmöglichkeiten außerhalb des Campus suchen. Eine Beschäftigung außerhalb des Campus erfordert eine besondere Genehmigung. Es gibt drei Haupttypen: Curricular Practical Training (CPT), Optional Practical Training (OPT) und STEM Optional Practical Training (STEM OPT) Extension.
1. Curricular Practical Training (CPT) ermöglicht es Studierenden, außerhalb des Campus einer Tätigkeit nachzugehen, die direkt mit ihrem Studienfach als Teil ihres akademischen Lehrplans zusammenhängt; diese Tätigkeiten können Praktika beinhalten. CPT ist eine befristete Arbeitserlaubnis, die vor dem Abschluss des Studiums ausgestellt werden muss. Um für dieses Programm in Frage zu kommen, müssen Sie mindestens ein akademisches Vollzeitstudium absolviert haben, bevor Sie CPT beantragen.
Im Gegensatz zum ersten Jahr gibt es für das CPT keine strengen Stundenbeschränkungen; wenn Sie jedoch während Ihres Studiums mehr als 12 Monate lang Vollzeit arbeiten (mehr als 20 Stunden pro Woche), werden Sie für das fakultative Praktikum nicht berücksichtigt. Um CPT zu beantragen, müssen Studierende eine Empfehlung von ihrem designierten Schulbeamten (DSO) einholen und das Formular I-20 aktualisieren.
2. Das optionale Praktikum (OPT) kann vor oder nach Abschluss des Studiums absolviert werden. Diese Arbeit muss in direktem Zusammenhang mit dem Studienschwerpunkt des Studierenden stehen. Um für OPT in Frage zu kommen, müssen Studierende zum Zeitpunkt der Antragstellung über einen gültigen F-1-Status verfügen, mindestens ein volles akademisches Jahr lang in den USA vollzeitlich eingeschrieben sein und sich physisch in den USA aufhalten, wenn der Antrag online oder per Post eingereicht wird. Bei der Beantragung des OPT müssen mehrere zeitliche Aspekte berücksichtigt werden. Studierende können OPT bis zu 90 Tage vor dem Datum des Programmendes auf dem Formular I-20 beantragen und nicht später als 60 Tage nach dem Datum des Programmendes auf dem Formular I-20.
Die meisten Studierenden sind berechtigt, nach Abschluss des Studiums ein OPT zu beantragen. Das OPT kann nur einmal pro Hochschulabschluss in Anspruch genommen werden. Das OPT muss direkt nach dem Studienabschluss in Anspruch genommen werden und kann nicht für einen späteren Zeitpunkt zurückbehalten werden. Studierende können ihre Arbeit im Rahmen des OPT erst aufnehmen, wenn sie die EAD-Arbeitskarte erhalten haben und die Gültigkeitsdauer der Karte begonnen hat.
3. STEM Optional Practical Training Extension ist ein Programm, das für Abschlüsse in den Bereichen Wissenschaft, Technologie, Ingenieurwesen oder Mathematik vorgesehen ist. Um sich für eine 24-monatige STEM OPT-Verlängerung zu qualifizieren, muss ein F-1-Studierender, der an einem ersten regulären OPT-Zeitraum nach Abschluss des Studiums teilnimmt, folgende Voraussetzungen erfüllen:
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Sie müssen über einen Abschluss in einem zulässigen STEM-Bereich von einer für das Student and Exchange Visitor Program zertifizierten Schule verfügen, die zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags auf STEM OPT-Verlängerung beim USCIS akkreditiert ist.
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Beantragen Sie ihre STEM OPT-Verlängerung über einen Arbeitgeber, der am E-Verify-Programm des USCIS zur Überprüfung der Beschäftigungsberechtigung teilnimmt.
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Wählen Sie einen STEM OPT-Arbeitgeber, der dem Studierenden eine formelle Ausbildung und Lernziele bietet.
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Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt bei jedem Arbeitgeber mindestens 20 Stunden.
M-1-Visum
Ein M-1-Visum ermöglicht einem ausländischen Studierenden ein Vollzeitstudium an einem technischen, beruflichen oder sonstigen nicht-akademischen Programm in den Vereinigten Staaten. Um sich für ein M-1-Visum zu qualifizieren, müssen Studierende die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
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Die Person muss als Vollzeitstudent in einem beruflichen oder nicht-akademischen Programm an einer Schule eingeschrieben sein, die vom Student and Exchange Visitor Program (SEVP) zertifiziert ist.
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Die Person muss über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um die Studiengebühren und Lebenshaltungskosten für die Dauer des Programms zu decken.
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Die Person muss einen Wohnsitz in ihrem Heimatland haben, den sie nicht aufgeben will.
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Die Person muss die englische Sprache beherrschen oder in einen Kurs eingeschrieben sein, um Englisch zu lernen.
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Die Person darf nicht vorbestraft sein und keine Sicherheitsbedrohung für die Vereinigten Staaten darstellen.
M-1-Studierende dürfen erst nach Abschluss ihres Studiums eine Beschäftigung annehmen, wenn diese Teil eines Praktikums ist. Der Studierende muss vor Aufnahme der Tätigkeit eine Arbeitserlaubnis erhalten und darf nur für maximal sechs Monate des Praktikums arbeiten. Außerdem dürfen Inhaber eines M-1-Visums nicht auf dem Campus arbeiten, sondern nur außerhalb des Campus, nachdem sie ihr Studium abgeschlossen haben und sich um eine Praktikumsstelle bewerben.
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J-1-Visum
Ein J-1-Visum erlaubt Nicht-Einwanderern die Einreise in die USA, um den kulturellen Austausch zu fördern und gleichzeitig eine Ausbildung zu absolvieren, insbesondere in den Bereichen Medizin und Wirtschaft. Inhaber eines J-1-Visums dürfen nur in Funktionen arbeiten, die im Rahmen ihrer spezifischen Programmkategorie zugelassen sind. Unerlaubte Beschäftigung kann zu Visumsverletzungen führen und künftige Einwanderungsleistungen gefährden.
Alle Inhaber eines J-1-Visums müssen einen designierten Programmsponsor haben. Dieser Sponsor ist dafür verantwortlich, das Programm zu genehmigen, die Aktivitäten des Teilnehmers zu beaufsichtigen und die Einhaltung der Visabestimmungen sicherzustellen. Die Beschäftigung muss mit den Zielen des J-1-Programms übereinstimmen. So müssen Praktikanten und Auszubildende in Bereichen arbeiten, die mit ihrem Studienfach oder ihrer Berufserfahrung zusammenhängen. Es gibt folgende Arten von genehmigten Beschäftigungsverhältnissen:
Beschäftigung auf dem Campus
Praktikanten und Auszubildende: Praktikanten und Auszubildende können im Rahmen ihrer praktischen Ausbildung vor Ort arbeiten. Die Beschäftigung muss mit dem Studienfach oder den Karrierezielen in Zusammenhang stehen und muss im Formular DS-2019 angegeben werden, das von der Sponsororganisation ausgestellt wird.
Forschungsstipendiaten und Professoren: Studierende dieser Kategorien können im Rahmen ihrer Forschungs- oder Lehrtätigkeit einer Beschäftigung nachgehen. Jede zusätzliche Beschäftigung muss vom Programmsponsor vorab genehmigt werden.
Beschäftigung außerhalb des Campus
In einigen Fällen können Inhaber eines J-1-Visums eine externe Beschäftigung anstreben. Dies muss jedoch vom Programmsponsor genehmigt werden. Inhaber eines J-1-Visums müssen die Erlaubnis ihrer Sponsororganisation beantragen, um einer Tätigkeit außerhalb des Unternehmens nachzugehen. Der Sponsor kann Unterlagen verlangen, aus denen hervorgeht, wie die Tätigkeit mit den Ausbildungs- oder Forschungszielen des Teilnehmers übereinstimmt. Darüber hinaus darf die Zeit, die für die Beschäftigung außerhalb des Unternehmens aufgewendet wird, nicht die Hauptziele des J-1-Programms beeinträchtigen.
Inhaber eines J-1-Visums können auch an Praktika und Ausbildungsprogrammen teilnehmen, die praktische Erfahrung in ihrem Fachgebiet vermitteln. Diese Beschäftigung ist ein wesentlicher Bestandteil ihres Visumstatus und muss sorgfältig überwacht werden, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten. Praktikanten absolvieren in der Regel unbezahlte oder schlecht bezahlte Praktika. Das Praktikum muss jedoch eine sinnvolle Erfahrung darstellen, zu den akademischen und beruflichen Zielen des Praktikanten beitragen und den arbeitsrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Die Auszubildenden erhalten häufig eine Vergütung und müssen eine strukturierte Ausbildung erhalten, um ihre Fähigkeiten zu verbessern. Das Programm muss klare Ziele und Benchmarks für Fortschritte enthalten.
Für ein J-1-Visum gelten bestimmte Einschränkungen, deren Nichteinhaltung schwerwiegende Folgen haben kann. Inhabern eines J-1-Visums ist es im Allgemeinen nicht gestattet, ein eigenes Unternehmen zu gründen oder eine selbständige Tätigkeit auszuüben. Jede Beschäftigung muss über einen zugelassenen Arbeitgeber erfolgen. Arbeiten ohne ordnungsgemäße Genehmigung oder außerhalb des Geltungsbereichs des J-1-Programms kann schwerwiegende Folgen haben, einschließlich des Entzugs des Visums und des Ausschlusses von zukünftigen Visa. Die Beschäftigung ist auf die Dauer des J-1-Programms begrenzt, wie sie im Formular DS-2019 angegeben ist. Nach Beendigung des Programms wird von den Teilnehmern erwartet, dass sie in ihr Heimatland zurückkehren oder einen Statuswechsel beantragen, falls sie dazu berechtigt sind.
Schlußfolgerung
Das Arbeiten mit einem Studentenvisum in den USA bietet internationalen Studierenden unschätzbare Möglichkeiten, Erfahrungen zu sammeln, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten und ihre Ausbildung zu verbessern. Es ist jedoch von entscheidender Bedeutung, die arbeitsrechtlichen Vorschriften zu verstehen und einzuhalten. Studierende können ihre Arbeitsmöglichkeiten erfolgreich nutzen und gleichzeitig ihre akademischen Ziele verfolgen, indem sie die Vorteile von Tätigkeiten auf dem Campus, CPT und OPT nutzen. Konsultieren Sie immer das internationale Büro Ihrer Schule oder einen Einwanderungsexperten, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen und Ihre Erfahrung in den USA zu maximieren. Weitere Informationen zum US-Bildungssystem finden Sie hier.